Nutzungen im Flughafen Tempelhof:
Bleibt die Stadtgesellschaft weiter außen vor?
Initiativen, die sich für eine visionäre, gemeinwohlorientierte Nutzung engagieren, wurden wie potenzielle Mieter*innen behandelt und auf baurechtliche Probleme und unbezahlbare Betriebskosten verwiesen. In schönen Erklärungen wird die bürgerschaftliche Beteiligung zwar behauptet, aber die ehrenamtlich engagierten Initiativen werden selten unmittelbar eingeladen. In den letzten Jahren mündeten kostenintensive und nur halböffentlich angekündigte, spärliche Partizipationsformate in eine Sammlung von Vorschlägen, jedoch ohne erkennbaren Einfluss auf die Raumvergabe der Tempelhof Projekt GmbH. Senatsverwaltungen, die wir angesprochen haben, schieben die Verantwortung für die Nutzung von sich weg und weisen sie den jeweils anderen zu. Eine konzeptionelle Ausrichtung und inhaltliche Nutzungsentwicklung der Anlage findet nicht statt. Das Potenzial für internationale Strahlkraft dieser landeseigenen Liegenschaft wird an zahlungskräftige Genossenfreunde verschenkt.
2021 wurden die Hangars 2+3 durch den ehemaligen Bürgermeister Müller und mit Unterstützung des Aufsichtsrats der Tempelhof Projekt GmbH dem Kulturmanager Walter Smerling angeboten. Das Angebot enthielt Mietfreiheit und zu 50% erlassene Betriebskosten (2,4 Mio Euro aus Landesmitteln). Walter Smerling durfte nach eigenem kuratorischem Ermessen und mit gezielter Profitorientierung eine "Kunsthalle Berlin" betreiben.
Dieser zweifelhafte Fall von Direktvergabe öffentlicher Mittel unter dem Deckmantel der Berliner Kunst-Förderung wurde nun unterbrochen, weil KünstlerInnen und Initiativen protestiert haben. Die Tempelhof Projekt GmbH wurde daraufhin von der Senatsverwaltung für Kultur und Europa beauftragt, ein transparentes Vergabeverfahren für kulturelle Nutzungen zu entwickeln. Das Transformationsbündnis THF hatte dazu ein Prozess-Konzept vorgelegt, auf der Basis einer temporären Öffnung von Hangar 2 und 3 für die Stadtgesellschaft.
Unser Vorschlag beinhaltet ein Konzept zur Entwicklung eines Vergabeverfahrens und einer inhaltlich-programmatischen Ausrichtung für die zukünftige Nutzung. Dieser Prozess soll im Sinne eines Public Civic/Common Partnership für das gesamte Areal etabliert werden in Anlehnung an das Modellprojekt Haus der Statistik, mit einer kreativ-konstruktiven Kooperation auf Augenhöhe von Stadtgesellschaft und dem Land Berlin. Das Vorgehen ist geprägt von gemeinsamer Verantwortung, die auch europäische sowie globale Entwicklungsziele im Blick behält, wie die Leipzig-Charta und die Sustainable Development Goals, und dabei wichtige Ziele der Vision 2030 (TP-Projekt GmbH 2021) im Sinne einer partizipativen Bürgerbeteiligung und aktiver Mitwirkung einlöst.
Doch entgegen dem Konzept der Bürgerbeteiligung hat sich der Aufsichtsrat SPD- mehrheitlich bei seiner letzten Sitzung für die Zwischennutzung durch Walter Smerling bis August 2023 ausgesprochen. Das hat zum Austritt des Aufsichtsratsmitglieds Adrienne Göehler geführt. Dabei hat er sich auf die vertragliche Verpflichtung berufen, ohne dass das konkrete inhaltliche Programm benannt und die finanziellen Unterstützerstrukturen klar wurden. Gleichzeitig wurde unser Vorschlag für eine Prozessgestaltung zivilgesellschaftlicher Bausteine am THF nicht besprochen, mit der Begründung, dass der Aufsichtsrat nicht genug Zeit hatte, sich ausführlich damit zu beschäftigen.
Wir rufen hiermit zu einem ernsthaften Umdenken auf, sowohl was die Entscheidungen zur Zusammenarbeit mit Walter Smerling betrifft, als auch zur Frage einer transparenten konstruktiven Beteiligung und kooperativen Mitwirkung der Stadtgesellschaft an der langfristigen inhaltlichen Entwicklung des Gebäudekomplex.
Zum Konzept Prozessgestaltung stadtgesellschaftlicher Bausteine am THF
Rückfragen an: Jaana Prüss, 0160 – 8022 564
www.transformationsbuendnis-thf.de